Nutzen Sie die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge: Steuerersparnis, Arbeitgeberzuschuss und zusätzliche Rente für einen sorgenfreien Ruhestand.
Alle Durchführungswege, Steuervorteile und Beitragsformen im Überblick
Mittel
2-4% p.a.
Der klassische und flexibelste Weg zur betrieblichen Altersvorsorge.
Rentenversicherung des Arbeitgebers
Einfache Abwicklung
Übertragbar bei Jobwechsel
Weitverbreitet
Niedrig
1-3% p.a.
Traditionelle Lösung mit kollektivem Versicherungsschutz.
Eigenständige Versorgungseinrichtung
Oft branchenbezogen
Kollektiver Versicherungsschutz
Bewährtes System
Mittel
2-4% p.a.
Flexible Gestaltung für höhere Beitragsgrenzen.
Höhere Beitragsgrenzen
Flexible Leistungen
Für gut verdienende
Komplexere Struktur
Steuer- und SV-Ersparnis
Sofortige Nettoentlastung
Arbeitgeberzuschuss
Geringere gesetzliche Rente
Krankenversicherung bei Auszahlung
Komplexere Steuer
Keine eigenen Beiträge
Zusätzliche Leistung
Steuerfreie Zuwendung
Abhängig vom Arbeitgeber
Oft nur für bestimmte Gruppen
Ungewisse Kontinuität
Optimale Steuerersparnis
Arbeitgeberbonus
Flexible Gestaltung
Komplexere Struktur
Verschiedene Auszahlungsregeln
Höherer Verwaltungsaufwand
In vier Schritten zu Ihrer optimalen betrieblichen Altersvorsorge
Ermittlung Ihrer Steuerersparnis und optimalen Beitragshöhe
Auswahl des passenden Durchführungswegs für Ihr Unternehmen
Entwicklung einer maßgeschneiderten Vorsorgestrategie
Regelmäßige Überprüfung und Optimierung Ihrer Vorsorge


Vereinbaren Sie einen Termin für Ihre persönliche Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen alle Steuervorteile auf.
Kostenlose Erstberatung (60 Min.)
Steuerersparnis-Berechnung
Durchführungsweg-Empfehlung
Unverbindliche Produktvorschläge
Oder rufen Sie uns an: +49 7623 - 79 44 00
Die wichtigsten Antworten rund um Steuervorteile und betriebliche Vorsorge
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
2026 können bis zu 4.056 € steuer- und sozialabgabenfrei sowie weitere 4.056 €
nur steuerfrei umwandeln. Insgesamt also bis zu 8.112 € pro Jahr.
Bei Neuverträgen seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. Bei Altverträgen ab 2022.
Ihre Ansprüche bleiben bestehen. Je nach Durchführungsweg können Sie die Versorgung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen.
Sichern Sie sich Zuschüsse, sparen Sie Steuern und bauen Sie unkompliziert Ihre Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber auf.